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LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 5 Sa 262/19 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. November 2020 - 5 Sa 262/19 (https://dejure.org/2020,45731)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers - Abfindung
- IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 307 ZPO, §§ 9, 10 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 05.06.2019 - 3 Ca 303/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 5 Sa 262/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 5 Sa 262/19
Das Arbeitsgericht hat die einschlägige Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts (vgl. ua. BAG 11.07.2013 - 2 AZR 241/12 - Rn. 15 mwN) zum Begriff der Unzumutbarkeit berücksichtigt und richtig angewendet.Umstände, die zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses führen sollen, müssen im Zusammenhang mit der Kündigung oder doch dem Kündigungsschutzprozess stehen (vgl. BAG 11.07.2013 - 2 AZR 241/12 - Rn. 15 mwN).
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 5 Sa 262/19
Prozessparteien dürfen schon im Hinblick auf das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) grundsätzlich alles vortragen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (vgl. BAG 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22 mwN). - BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 5 Sa 262/19
Sollte der Kläger, was er nicht bestritten hat, bereits am 03.04.2019 für einen Wettbewerber der Beklagten gearbeitet haben, hätte er während des - aus seiner Sicht noch - bis zum 30.06.2019 bestehenden Arbeitsverhältnisses im Marktbereich der Beklagten Konkurrenztätigkeit entfaltet, obwohl er auch während des Kündigungsschutzprozesses an das Wettbewerbsverbot gebunden war (vgl. BAG 23.10.2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 29 mwN). - BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17
Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 5 Sa 262/19
Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG kommt demnach nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen in Betracht (vgl. BAG 14.12.2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 40 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 183/15
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 5 Sa 262/19
Das Verhalten dritter Personen ist als Grund für den Auflösungsantrag nur dann geeignet, wenn der Arbeitgeber dieses Verhalten durch eigenes Tun entscheidend veranlasst oder jedenfalls geduldet hat, ohne hiergegen einzuschreiten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 15.12.2015 - 8 Sa 183/15 - Rn. 56 mwN).